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Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland: Das sind die Anforderungen an Arbeitgeber

by Redaktion
17. Februar 2023
Reading Time: 3 mins read
Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland: Das sind die Anforderungen an Arbeitgeber

Hamburg (ots) –

Homeoffice auch im Ausland anbieten zu können – mit diesem Benefit heben sich Arbeitgeber auf dem Markt besonders von der Masse ab und können viele Arbeitskräfte für sich gewinnen. Schließlich bietet das Unternehmen so die Möglichkeit, den eigenen Alltag flexibler und individueller zu gestalten. Sollen Homeoffice, wie auch mobiles Arbeiten, auch im Ausland möglich sein, bedingt dies aber auch flexibleres Management. Das nötige Wissen für die Personalabteilung vermittelt eine aktuelle Fortbildung – komplett online im Web-Browser:

Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland (Online-Seminar)

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23. März 2023

– Termin: Dienstag, 07. März 2023, 10 bis 15 Uhr (Pause zwischen 12 und 13 Uhr)
– Kosten: 490,00 EUR pro Person, zzgl. USt.
– Veranstalter: BDAE Consult (Website (https://entsendeberatung.bdae.com/))
– Anmeldung: per E-Mail ([email protected]) oder Telefon (+49-40-30 68 74-73)

Ob der vielen Möglichkeiten, wie Angestellte ihren Arbeitsalltag gestalten, ist der Überblick über die rechtlichen und bürokratischen Hürden für das Personalmanagement eher größer als geringer geworden.

Doch die Arbeit lohnt sich. Denn wer als Arbeitgeber dieses Thema durchschaut, hat heutzutage immense Vorteile im Wettbewerb um die besten Talente und Fachkräfte. Und diejenigen Talente, die bereits im eigenen Unternehmen angestellt sind, lassen sich durch ein attraktives Angebot von Homeoffice im Ausland mitunter länger halten.

Spezielle Anforderungen an Arbeitgeber

„Herausfordernd für die Unternehmen ist allerdings die große Masse derjenigen, die seit der Pandemie von zu Hause aus arbeiten und daher Workation im Anschluss an den regulären Urlaub im Ausland für sich nutzen möchten“, unterstreicht Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung BDAE Consult. „Der Arbeitgeber gerät in Zugzwang und versucht in kürzester Zeit den Mitarbeiterwünschen gerecht zu werden. Die rechtlichen Hürden werden dabei völlig unterschätzt“, erläutert Dotou.

Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland, arbeitet der Mitarbeiter im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt gewisse Änderungen, aber vor allem auch Arbeitgeberpflichten mit sich. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaat dabei auch noch unterschiedlich ausfallen. Auch Auslandsexpertin Lea Fiebelkorn weist in diesem Video auf die Komplexität der Materie hin: https://www.youtube.com/watch?v=v8SxvC8bjQE

Richtige arbeitsrechtliche Gestaltung

Die arbeitsvertragliche Gestaltung dieser Sachverhalte und die Auswirkungen auf Steuer- und Sozialabgaben sind komplex und sollten geprüft werden, bevor die Zusicherung gegenüber den Mitarbeitenden erfolgt. Aus diesem Grund bietet die Unternehmensberatung BDAE Consult seit Jahren eine Online-Fortbildung für Personalmanagerinnen und -manager sowie Arbeitgeber an. Das nächste Seminar findet im März statt. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:

– Homeoffice vs. mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
– (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung des geplanten Vorhabens:
– Auswirkungen des Nachweisgesetzes
– Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen aufgrund der (kurzfristigen) Verlegung des Arbeitsortes ins Ausland
– Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeiters im Ausland
– Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland
– Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitstätigkeiten im Inland: Was ist zu tun?

Zur Anmeldung genügt eine kurze Mail an [email protected] oder ein Anruf unter +49-40-30 68 74-73. Das Online-Seminar läuft im Browser (auch auf dem Mobiltelefon). Die Installation einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.

Über die BDAE Gruppe

Die BDAE Gruppe konzentriert sich seit 1995 ausschließlich darauf, Expats, digital Nomads und Vielreisende mit Sicherheit ins Ausland zu bringen. Und das spiegelt sich in der breiten Produktpalette wider. Bei den angebotenen Versicherungen handelt es sich um maßgeschneiderte Pakete, die das Ergebnis von mehr als 25 Jahren Spezial-Know-how in Sachen Langzeit-Auslandskrankenversicherung darstellen. Eine eigene Unternehmensberatung – die BDAE Consult – unterstützt die Personalverantwortlichen von Unternehmen bei Rechtsfragen zum Thema internationale Mitarbeitereinsätze.

Seit 2017 gehört die Unternehmensgruppe zum Konzern MSH International, der weltweit mehr als 500.000 Expats mit seinem Gesundheitsabsicherungsangeboten unterstützt.

2022 gewann der BDAE den Jury-Preis des Assekuranz Awards für sein besonderes Konzept rund um Auslandsversicherungen. 2021 erhielt das Unternehmen vom F.A.Z.-Institut das Siegel für ausgezeichneten Service. In den Jahren 2019 und 2020 wurde der BDAE überdies vom Institut zum besten Spezialversicherer in Deutschland gekürt.

Pressekontakt:
Anne-Katrin Schwanitz
Presse & Marketing
Tel.: +49-40-30 68 74-14
E-Mail: [email protected]
www.bdae.com
Original-Content von: BDAE GRUPPE, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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