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Verluste bei Online-Casinos: Auch Anbieter aus Curacao zur Rückzahlung verurteilt

by Redaktion
20. Juni 2022
Reading Time: 2 mins read
Verluste bei Online-Casinos: Auch Anbieter aus Curacao zur Rückzahlung verurteilt

Mönchengladbach (ots) –

Die verbraucherfreundlichen Urteile gegen Online-Casinos nehmen mehr und mehr Fahrt auf. Jetzt hat das Landgericht Hamburg den Online-Casino-Anbieter Araxio Development N.V. aus Curacao zur Rückzahlung sämtlicher verspielter Beträge verurteilt.

Viele Menschen haben bei Online-Casinos zum Teil nicht unbedeutende Mengen Geld verloren. Der Vorteil: In vielen Fällen können sie sich ihre Verluste per Gerichtsurteil zurückholen. Denn laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Diese wird seit dem 1. Juli 2021 vergeben. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage: Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat.

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„Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Daher häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile gegen Anbieter von Online-Glücksspielen beziehungsweise Betreiber von Online-Casinos. Jetzt hat das andgericht Hamburg mit Urteil vom 2. Juni 2022 den Online-Casino-Anbieter Araxio Development N.V. aus Curacao zur Rückzahlung sämtlicher verspielter Beträge nebst Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers verurteilt. In der Zeit von Januar bis Juni 2020 hatte der Kläger in verschiedenen Online-Casinos des beklagten Unternehmens insgesamt 5.760 Euro verloren. Araxio Development hatte zu diesem Zeitpunkt keine deutsche Lizenz für das Online-Glücksspiel.

„Das Landgericht Hamburg erklärte sich für international zuständig und deutsches Recht für anwendbar und erkannte einen bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch beim Kläger, da Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet nach dem seinerzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Dass das beklagte Unternehmen über eine Glücksspiellizenz aus Curacao verfügte, änderte nichts an der Sachlage“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, dessen Kanzlei in den letzten Jahren mehr als 10.000 Dieselfahrzeuge rückabgewickelt hat.

Das folgt § 812 Bürgerliches Gesetzbuch, in dem es unter der Überschrift „Herausgabeanspruch“ heißt: „Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“ Auch § 823 BGB „Schadensersatzpflicht“ kommt beim Landgericht Hamburg wegen Verletzung eines Schutzgesetzes zum Tragen.

Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

Tags: BildGlücksspielRechtsprechungVerbraucher

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