Baierbrunn (ots) –
Wenn ein einzelner Milchzahn wild im Mund steht, ist das im Kleinkindalter kein Grund zur Sorge – und auch keiner für eine Zahnspange. Das bestätigt ein Gutachten, das 2018 für das Bundesgesundheitsministerium erstellt wurde und in dem es heißt: „Die Frühbehandlung soll ausschließlich in Ausnahmefällen stattfinden.“ Das gilt Experten zufolge auch bei Zahnunfällen oder -verlust durch Karies. Das berichtet das im Apothekenmagazin „ELTERN“.
Fehlstellungen im Alter bis zehn Jahren sind normal
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist die Frühbehandlung in Deutschland nach wie vor populär – und nicht unumstritten. Kritiker führen an, dass Platzmangel und Engstände, vor allem der Schneidezähne, im Alter von sechs bis zehn Jahren noch völlig normal seien und ein Eingreifen daher noch nicht nötig sei.
Eltern müssen zunächst einen Teil der Kosten tragen
Die erste Anlaufstelle sollte immer die Zahnarztpraxis sein. Unter klar definierten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten bei erheblichen Fehlstellungen – was genau als erheblich gilt, ist in einer Tabelle geregelt. Zunächst müssen Eltern trotzdem 20 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen (wird zeitgleich ein Geschwisterkind behandelt, sind es zehn Prozent). Wenn die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde am Ende eine erfolgreich absolvierte Behandlung bescheinigt, bekommt man das gezahlte Geld zurück.
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