Köln (ots) –
Das heutige BGH-Urteil ist eine großartige Nachricht – nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks, sondern für alle Verbraucher und den Datenschutz. Warum, erläutert Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL:
„Der BGH hat heute eine höchst umstrittene Rechtsfrage geklärt: Bereits der Kontrollverlust über personenbezogene Daten reicht aus, um einen immateriellen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO zu begründen. Nun herrscht endlich Rechtssicherheit und es wird für Millionen Betroffene leichter, immateriellen Schadensersatz zu erlangen! In einer Zeit, in der Unternehmen immer mehr Daten von uns allen sammeln, aber weiterhin viel zu wenig für den Schutz dieser Daten tun, darf das durch unsere Kanzlei WBS.LEGAL erstrittene Urteil als wichtiger Erfolg bezeichnet werden. Dieses Urteil wird viel Druck ausüben, den Datenschutz zukünftig noch ernster zu nehmen.
Entgegen der EuGH-Rechtsprechung hatten einige deutsche Gerichte gefordert, die betroffenen Verbraucher müssten objektiv nachweisen, unter Ängsten wegen eines möglichen Datenmissbrauchs zu leiden. Der BGH stellt jedoch klar: Der bloße Kontrollverlust reicht. Allein hierfür sieht der BGH schon eine Summe von 100 Euro als gerechtfertigt an.
Wenn die Person darüber hinaus entsprechende Befürchtungen nachweisen kann, so erhöht das den Schadensersatz. Der EuGH hatte zudem bereits klargestellt, dass der Schadensersatz erlittene Schäden wirksam kompensieren muss und ein Datenverlust nicht weniger schwerwiegend sei als eine Körperverletzung. Daher ist im Einzelfall ein deutlich höherer Schadensersatz möglich.
Die mögliche Haftung Facebooks gilt laut BGH nicht nur für bereits eingetretene Schäden, sondern auch für potenzielle zukünftige Schäden: etwa der tatsächliche Missbrauch von im Darknet gelandeten Daten für Phishing oder andere kriminelle Aktivitäten.
Mehr zur Schadensersatzberechnung werden sich erst den vollständigen Urteilsgründen entnehmen lassen.
WBS.LEGAL vertritt bereits ca. 70.000 Facebook-Nutzer und hat mittlerweile ca. 4300 Klagen eingereicht.
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Tobias Spies
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Quelle: ots