Berlin
Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist hier dennoch zutreffend: Wer in den vergangenen Jahren Geld bei TIPICO Sportwetten verloren hat, kann sich dieses mit der Unterstützung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts in vielen Fällen zurückholen.
Obwohl es sich bei TIPICO um eine derart etablierte Institution handelt, wurden auch dort zwischen 2012 und 2020 Onlinesportwetten angeboten, die unzulässig waren.
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Keine Lizenz innerhalb Deutschlands
Für Sportwetten innerhalb Deutschlands wurden teilweise Lizenzen vergeben, um die jeweils angebotenen Wetten zulässig und legal zu machen. Hierbei hatte auch TIPICO einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Lizenz gestellt – diesem wurde jedoch nicht stattgegeben.
Manche behaupten, dass die Ablehnung des Antrags nicht in Ordnung war und die Sportwetten von TIPICO daher trotzdem als legal gelten sollten. Dem müssen wir jedoch klar widersprechen, denn das Wettangebot, für das eine Lizenz beantragt wurde, unterscheidet sich grundlegend von den Sportwetten, die TIPICO tatsächlich angeboten hat.
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Abweichung zwischen Antrag und Angebot
Neben den klassischen Sportwetten hat TIPICO unter anderem Live-Wetten und Ereignis-Wetten angeboten. Dass hierfür eine Lizenz erteilt worden wäre, ist nahezu ausgeschlossen. Ebenso verhält es sich mit den ebenfalls von TIPICO angebotenen Poker- und Casino-Spielen, die unmittelbar neben den regulären Sportwetten platziert worden waren.
Den Betreibern von TIPICO muss bewusst gewesen sein, dass sie für ihr Angebot über keine gültige Lizenz verfügten – trotzdem haben sie unbeirrt weitergemacht und ihre Wettangebote aufrechterhalten. Man muss daher von einer großflächigen und nicht bloß leicht fahrlässigen Unzulässigkeit ausgehen.
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Spielerschutz wurde ebenfalls vernachlässigt
Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt bereits zahlreiche Verbraucher, die durch Sportwetten bei unterschiedlichen Anbietern enorme Verluste hinnehmen mussten. So haben unsere Mandanten bei TIPICO sogar Verluste zwischen 10.000,00 EUR und 1.500.000,00 EUR erlitten.
Hierzu hätte es nicht kommen müssen. Nicht umsonst betont der deutsche Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) den Spielerschutz und verbietet es hierbei unter anderem, Poker- und Casino-Spiele unmittelbar neben den insoweit privilegierten Sportwetten zu platzieren. Auch hiergegen hat TIPICO weitläufig verstoßen und hierdurch unweigerlich zu den exorbitanten Verlusten vieler Spieler beigetragen.
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Fakt: TIPICO hatte keine Lizenz – Folge: TIPICO-Angebote waren illegal
Online-Glücksspiele sind von Gesetzes wegen grundsätzlich illegal, es sei denn, es wurde ausnahmsweise eine entsprechende Genehmigung erteilt. Fehlt diese Genehmigung in Form einer Lizenz, so ist das Online-Glücksspiel unzulässig.
Das Wettangebot von TIPICO muss also zwangsläufig als unzulässig eingestuft werden, und dies gleich aus mehreren Gründen: Weder war eine Lizenz vorhanden, noch wurden die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten (Poker, Casino und Sportwetten unmittelbar nebeneinander platziert, Anbieten von Live-Wetten, Anbieten von Ereignis-Wetten etc.).
Fakt: TIPICO-Angebote waren illegal – Folge: Verträge sind nichtig
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, was passiert, wenn ein Rechtsgeschäft – sprich: ein Vertrag – gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Laut § 134 BGB ist ein Vertrag dann nichtig, es sei denn, es ergibt sich aus dem Gesetz im Ausnahmefall etwas anderes.
Das unzulässige Angebot von TIPICO verstößt gegen ein gesetzliches Verbot, nämlich das Verbot des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels gemäß § 284 des Strafgesetzbuchs (StGB). Hiernach dürfen Glücksspiele nur mit behördlicher Erlaubnis stattfinden.
Eine solche behördliche Erlaubnis, also eine Lizenz, wurde TIPICO nicht erteilt: Die angebotenen Glücksspiele waren demnach nicht erlaubt.
Fakt: Verträge sind nichtig – Folge: Wetteinsätze können zurückgefordert werden
Dass ein Vertrag nichtig ist, bedeutet, dass er von vorneherein als unwirksam eingestuft wird und keine Rechte oder Pflichten begründen kann. Dementsprechend hatte TIPICO in den betroffenen Fällen nicht das (wirksame) Recht, die Wetteinsätze einzufordern und einzubehalten. Das wiederum bedeutet, dass TIPICO ungerechtfertigt bereichert ist.
Für derartige Fälle hält das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine Option bereit: die sogenannte Leistungskondiktion gemäß § 812 BGB. Hiernach kann der betroffene Spieler die zu Unrecht vom Anbieter einbehaltenen Wetteinsätze zurückverlangen.
Spielerfreundliche Rechtsprechung
Zahlreiche deutsche Landgerichte haben den betroffenen Spielern bereits Recht gegeben und bestätigt, dass sie ihre Wetteinsätze von dem Wettanbieter zurückfordern können. Hierunter befinden sich beispielsweise die Landgerichte in Köln, Konstanz, Mosbach, München, Potsdam und Würzburg.
Anbieterfreundliche Rechtsprechung
Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss dem Wettanbieter Recht gegeben. Was für die betroffenen Spieler zunächst unerfreulich wirkt, ist jedoch ein nützlicher Ratgeber: Der Beschluss erklärt, was der Kläger noch zusätzlich darlegen muss, um Recht zu bekommen. Im Ergebnis handelt es sich also um einen praktischen Richtungsweiser, der bei weiteren Klagen hilfreich sein kann.
Verfahrensablauf und voraussichtliche Dauer
Das gerichtliche Verfahren gegen TIPICO wird eingeleitet, indem wir für unsere Mandanten Klage erheben. Die Klageschrift wird bei dem zuständigen Gericht eingereicht, das diese sodann an die Beklagte zustellt. Die Beklagte kann sodann zu dem Inhalt der Klageschrift Stellung nehmen. Hierauf folgt ein beidseitiger Schriftsatzwechsel, in dem gegenseitig Argumente ausgetauscht werden.
Sodann wird durch das Gericht ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Erfahrungsgemäß vergehen zwischen Klageerhebung und mündlicher Verhandlung etwa 6 Monate, es kann in Einzelfällen jedoch auch länger dauern. Dies ist insbesondere der derzeitigen Überlastung der Gerichte zuzuschreiben.
Persönliches Erscheinen vor Gericht
In manchen Fällen legt das Gericht fest, dass der Kläger in der mündlichen Verhandlung persönlich erscheinen muss, also nicht lediglich einen Anwalt zum Termin schicken darf. Unsere Mandanten müssen jedoch keine Angst haben: Erstens muss der Kläger nicht in jedem Verfahren persönlich zum Gerichtstermin erscheinen, zweitens wird der Kläger vor Gericht nicht alleine gelassen – er hat immer einen Anwalt an seiner Seite.
Zusätzlich besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, die Pflicht zum persönlichen Erscheinen durch einen Antrag wieder aufheben zu lassen. In diesen Fällen genügt es, wenn der Anwalt alleine vor Gericht erscheint.
Erfolgsaussichten vor Gericht
Wie oben bereits dargestellt, gibt es bereits zahlreiche Urteile von Landgerichten, die dem betroffenen Spieler Recht zugesprochen haben: beispielsweise das Landgericht Potsdam oder das Landgericht Konstanz. Mit dieser einschlägigen Rechtsprechung auf der Seite des Klägers hat dieser gute Chancen, auch seinen Fall zu gewinnen.
Zudem prüft die Kanzlei VON RUEDEN natürlich vor dem Erheben einer Klage, ob diese hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
Glücksspiele aus dem Ausland
Die Klagen, die die Kanzlei VON RUEDEN für ihre Mandanten erhebt, sind darauf gestützt, dass die Glücksspiele gegen deutsches Recht verstoßen haben. Schließlich ging es um deutsche Lizenzen und (fehlende) Genehmigungen durch deutsche Behörden. Es ist daher notwendig, dass unsere Mandanten die Glücksspiele von Deutschland aus genutzt haben.
Hat ein Spieler beispielsweise während einer Urlaubsreise im Ausland gespielt, so können wir diese Verluste leider nicht geltend machen, da hier nicht ohne Weiteres deutsches Recht zur Anwendung kommt. Letztlich ist es jedoch Aufgabe des Wettanbieters, darzulegen, dass der Spieler aus dem Ausland herausgespielt hat.
Was es jetzt zu tun gilt!
Haben auch Sie bei TIPICO durch Sportwetten Verluste gemacht, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Ansprüche zu prüfen. Nutzen Sie hierfür gerne den untenstehenden Button, um mit uns in Kontakt zu treten – wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Pressekontakt:
VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 / 200 590 770
Telefax: +49 (0)30 / 200 590 77 11
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rueden.de
Quelle: ots