Stuttgart/Köln/Berlin (ots) –
Mit der Vereinbarung eines neuen Vergütungssystems für Hörspiel-Autorinnen und Autoren bei ARD und Deutschlandradio haben sich Sender, Verlage und Kreative auf einen wichtigen Baustein für die zukunftssichere Aufstellung der traditionsreichen Kunstgattung „Hörspiel“ geeinigt.
In Zeiten von zunehmend digitaler Nutzung etwa in der ARD Audiothek, die Audio-Inhalte wie Hörspiele jederzeit zugänglich macht, wurde eine faire Vergütung der Arbeit von Autorinnen, Autoren und Verlagen immer schwieriger. Mit dem Verband der Deutschen Bühnen- und Medienverlage (VDB) und dem Verband der Theaterautorinnen und Autoren (VTheA) haben sich ARD und Deutschlandradio jetzt auf eine Gemeinsame Vergütungsregel für Hörspielmanuskripte (GVR Hörspiel) verständigt. Die Neuausrichtung des Hörspiels im Rahmen der aktuellen ARD-Reform ermöglichte eine deutlich höhere Erstvergütung, die erstmalig für alle ARD-Anstalten gleich hoch ist, die auch serielle Formate mitdenkt und die ein ganzes Paket unterschiedlich zusammenstellbarer Nutzungen abdeckt.
„Durch die Entkoppelung von Sendung und Onlinenutzung und die Einführung von Tarifen für ARD-weite Sendungen ist es in beiderseits konstruktiv und zielgerichtet geführten Verhandlungen gelungen, ein in die Zukunft weisendes Vergütungssystem für Hörspielmanuskripte zu vereinbaren“, bewertet Peter Wiechmann, Verhandlungsführer der Rundfunkanstalten, das Verhandlungsergebnis.
„Uns war es wichtig, dass Autorinnen und Autoren mit der Erstvergütung eine Art Vorschuss auf zukünftige Nutzungen ihrer Hörspiele und damit Entgeltsicherheit erhalten. Wir haben hier gemeinsam ein Modell gefunden, das in die digitale Zukunft weist und hoffentlich zum Erhalt des Hörspiels beiträgt“, ordnet Oliver Sturm das Verhandlungsergebnis für den Verband der Theaterautorinnen und Theaterautoren ein.
„Wir freuen uns, dass mit der GVR Hörspiel und der Anwendungsvereinbarung für Verlagslizenzierungen eine verbindliche, faire und moderne Vergütungssystematik für unsere Autorinnen und Autoren im Markt etabliert werden konnte“, fasst Sylvia Schmidt, Geschäftsführerin des VDB das Verhandlungsergebnis aus Sicht der Verlage zusammen.
Die im Verband der Theaterautorinnen und Autoren und der Hans-Flesch-Gesellschaft organisierten Hörspielautorinnen und Autoren hatten sich im Juni 2021 in einem offenen Brief an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gewandt. Darin zeigten sie sich besorgt über die Zukunft ihres Kunstschaffens im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und forderten ein neues und vor allem zeitgemäßes Vergütungsmodell. Die daraufhin aufgenommenen Verhandlungen konnten im Mai 2024 erfolgreich beendet werden. Die Umsetzung des Verhandlungsergebnisses in den Vertragstext einer Gemeinsamen Vergütungsregel nach § 36 UrhG und dessen Billigung durch die Kommissionen ist jetzt abgeschlossen. Nach ihrer Unterzeichnung tritt die Gemeinsame Vergütungsregel rückwirkend zum 1. September 2024 in Kraft.
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